Volkshilfe Salzburg Dienstleistungs GmbH
z. Hd. Dr. Gernot Rohrmoser
Innsbrucker Bundesstraße 37
Tel: 0662 42 39 39 - 15
E-Mail: office@volkshilfe-salzburg.at
Das Herz der Volkshilfe Österreich sind die rund 34.000 haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen und Mitglieder, die sich gemeinsam engagieren – mit dem Ziel einer solidarischen, gerechten Welt, in deren Mittelpunkt der Mensch steht.
Seien Sie ein Teil davon und werden Sie Volkshelfer*in!
Einsatzbereich:
Verein Volkshilfe Salzburg
Einsatzort:
Kuchl (1 Klubnachmittag mit 5 Stunden) und
Hallein (3 Klubnachmittage mit je 5 Stunden)
Wochenstundenverpflichtung:
20 Wochenstunden
Entlohnung:
nach Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ-KV 2022), beträgt das monatliche Bruttogehalt bei 37 Wochenstunden mind. 1.965,70 €.
Unsere Anforderungen:
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Organisationsfähigkeit
- Selbständiges, strukturiertes und genaues Arbeiten
- Soziale und kommunikative Fähigkeiten
- Führerschein B und Auto
- Teamfähigkeit
Ihre Aufgaben:
- Planung und Organisation des regulären Klubbetriebs (z.B. Einkauf, Terminplanung, Mitgliederbetreuung etc.)
- Vorbereitung und Umsetzung von Projekten, Aktionen und Veranstaltungen
- Administrative Abwicklung des VH-Senior*innenklubs (Kassabuchführung, Stundenaufzeichnung der Mitarbeiter*innen etc.)
- Führung und Koordination ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen
- Telefonische Betreuung der Klubmitglieder während möglicher Lockdown-Verordnungen
- Inhaltliche Weiterentwicklung des Klubs
Wir bieten Ihnen:
- Teilzeitbeschäftigung im Stundenausmaß von 20 Wochenstunden
- Abwechslungsreiche und kreative Tätigkeiten in einem sozialen Feld
- Angenehmes Arbeitsklima
Wir weisen darauf hin, dass für Bewerbungsgespräche keine Kosten von der Volkshilfe Salzburg übernommen werden (keine Zeitabgeltung und keine Refundierung von allfälligen Fahrtkosten etc.).
Aufgrund des Datenschutzgesetzes ersuchen wir Sie, uns bereits im Bewerbungsschreiben mitzuteilen, ob Ihre Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens weiter bei uns aufliegen sollen oder ob diese zu vernichten sind.