Jeder Euro zählt!

Unser Spendenkonto der Volkshilfe Salzburg:

  • IBAN: AT35 2040 4000 0002 2707
  • BIC: SBGSAT2S

Es ist gerne möglich Blumen- und Kranzspenden an dieses Konto zu richten. Oder denken Sie vielleicht über eine Testamentsspende nach? Hier finden Sie nähere Informationen. 

Sie können auch gerne direkt online für die Volkshilfe Salzburg eine Spende tätigen. Bitte klicken Sie hier um auf die Seite der Volkshilfe Österreich weiter geleitet zu werden.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle versichern, dass die Volkshilfe Salzburg die ihr anvertrauten Spendenmittel wirkungsvoll und sparsam, jedoch nie leichtfertig, für die satzungsgemäßen Ziele einsetzt.

Kontakt

Bei Fragen zu Spenden wenden Sie sich bitte an den Verein der Volkshilfe Salzburg:
Othmar Schneglberger
Tel. 0662 42 39 39 - 41
verein@volkshilfe-salzburg.at

Ihre Spende kommt da an, wo Menschen dringen Hilfe benötigen!

Direkt online spenden

FAQ zur Spendenabsetzbarkeit

Ist meine Spende an die Volkshilfe Salzburg absetzbar?

Ja, die Volkshilfe Salzburg ist eine steuerbegünstigte Organisation. Somit sind alle Spenden, die Sie an uns tätigen absetzbar.

Seit dem Jahr 2017 werden Ihre Spenden automatisch in Ihrem Steuerausgleich berücksichtigt. Wenn Sie Ihre Spenden weiterhin steuerlich geltend machen wollen, geben Sie  bitte Ihr Geburtsdatum und Ihren Namen laut Meldezettel bekannt. Nur mithilfe Ihrer vollständigen Daten können wir Ihre Spenden ordnungsgemäß an das Finanzamt übermitteln.

Weniger Antwort

Wie kann ich meine Daten für die steuerliche Absetzbarkeit bekannt geben?

Sie können das auf mehreren Wegen tun:

  • Schicken Sie uns eine E-Mail an: office[at]volkshilfe-salzburg.at
  • Rufen Sie uns an: 0662 42 39 39
  • Senden Sie uns Ihre Daten per Post an:
    • Volkshilfe Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 37, 5020 Salzburg
  • Wenn Sie online spenden, können Sie Ihre Daten gleich im Online-Spendenformular eintragen. 
  • Um Ihre Spenden als Privatperson steuerlich geltend zu machen, geben Sie uns bitte Vor- und Zunamen (wie im Meldezettel angegeben) und Geburtsdatum gekannt und Ihre Beiträge fließen dann direkt in die Steuererklärung ein.
Weniger Antwort

Gilt die steuerliche Absetzbarkeit der Spenden auch für Unternehmen?

Ja! Spenden können sowohl aus dem Privatvermögen als auch aus dem Betriebsvermögen getätigt werden. Der jährliche Höchstbetrag beläuft sich auf 10 % des Gewinns des vergangenen Wirtschaftsjahres. Allerdings sind alle Spenden für die 10%-Grenze, bezogen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte, zusammenzurechnen.

Wurden Spenden nur aus dem Betriebsvermögen getätigt und überschreiten diese 10% des laufenden Betriebsgewinns, kann der überschreitende Teil als Sonderausgaben abgesetzt werden, sofern er in den 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte Deckung findet (z.B. zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).

Generell kann jede Spende nur einmal abgesetzt werden – entweder als Privatspende oder als Firmenspende. Trotzdem können Unternehmer*innen, die sowohl betrieblich als auch privat spenden, beide 10%-Grenzen ausnutzen!

Weniger Antwort

Sind auch Spenden, die bar getätigt wurden, steuerlich absetzbar?

Selbstverständlich können Sie auch in bar getätigte Spenden wie z.B. im Rahmen von Haussammlungen mit entsprechendem Beleg steuerlich geltend machen.

Wichtig: Lassen Sie sich immer einen Beleg aushändigen!

Weniger Antwort
zurück zur Startseite