FAQ – Pflegerische Assistenz an Pflichtschulen
Der Pflegebedarf wird jährlich nach der Schuleinschreibung gemeinsam mit der Schulleitung erhoben. Ist eine pflegerische Begleitung für den Schulbesuch notwendig, werden die Eltern aufgefordert beim Amt der Salzburger Landesregierung den Pflegebedarf zu beantragen bzw. feststellen zu lassen.
Die Kosten für den Pflegeaufwand im Schulbereich teilen sich das Land Salzburg und die Gemeinden. Kosten, die im Bereich der Freizeitbetreuung entstehen, werden durch Eigenleistung mitfinanziert.
Wir möchten an dieser Stelle erwähnen, dass kein Rechtsanspruch auf diese Dienste besteht.
Erholungsurlaube für Menschen mit Behinderungen
An dieser Erholungsaktion können Kinder (mit Begleitperson) und Erwachsene mit Behinderungen teilnehmen, sofern sie nicht einer ständigen Pflege und Beaufsichtigung bedürfen. Begleitpersonen, die aus medizinischen Gründen erforderlich sind, dürfen ebenfalls mitreisen.
Bevorzugt werden Menschen, die sich wirtschaftlich und sozial in einer besonders belastenden Lebenslage befinden, sowie Personen, die noch nie an der Erholungsaktion des Landes Salzburg teilgenommen haben.
Für Menschen mit Behinderungen werden keine Kostenbeiträge berechnet. Für aus medizinischen Gründen notwendige Begleitpersonen fallen ebenfalls keine Kosten an.
Mitreisende erwachsene Begleitpersonen müssen einen Kostenbeitrag leisten, wobei für begleitende Eltern und Geschwister von Kindern mit Behinderungen keine Verrechnung erfolgt.
Ein Taschengeld sollte für die teilnehmende Person eingeplant werden.