
FAQ zur Mobilen Pflege & Betreuung
Hauskrankenpflege und Haushaltshilfe
Das Land Salzburg fördert mittels Zuschuss Haushaltshilfen und Hauskrankenpflege.Â
Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege sind vom Betroffenen aus dem Einkommen und Pflegegeld zu bezahlen. Kann jemand die Kosten der Betreuung bzw. Pflege nicht zur Gänze selbst finanzieren, gewährt das Land Salzburg einkommensabhängig einen Zuschuss, der unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt wird:
- Vorliegen einer Krankheit oder
- Behinderung, die dazu führt, dass der/die Betroffene nicht mehr in der Lage ist, ein selbstständiges Leben im Privathaushalt zu führen
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich),
- Hauptwohnsitz im Land Salzburg.
Die Kosten für Betreuung und Pflege werden durch einen Zuschuss des Landes verringert. Der Kostenzuschuss zur Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege hängt von der Höhe der Eigenleistung (Selbstbehalt) ab.
Mindesteigenleistung
Die Eigenleistung beträgt jedenfalls pro Monat:
- ohne Pflegegeldbezug € 30,00 montlich (Pauschalbetrag)
- mit Pflegegeldbezug € 30,00 monatlich (Pauschalbetrag) plus € 9,00 je konsumierter Stunde (höchstens jedoch das tatsächlich bezogene Pflegegeld)
Höchsteigenleistung
Die maximale Eigenleistung beträgt werktags pro Stunde (2025):
- Hauskrankenpflege € 56,40
- Haushaltshilfe – Stadt € 51,22
- Haushaltshilfe – Land € 52,32
Pro Einsatz wird eine Wegzeit von 20 Minuten verrechnet.
Der Landeszuschuss für häusliche Betreuung und Pflege wird grundsätzlich für 100 Stunden pro Monat und Haushalt geleistet. Diese Obergrenze erhöht sich für im Haushalt lebende Ehegatten, eingetragene Partner und Lebensgefährten, von denen beide pflege- oder hilfsbedürftig sind, auf 120 Stunden. Darüber hinaus kann für Personen, die eine besondere Betreuung benötigen, zur Vorbereitung einer stationären Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung das Stundenausmaß einmal pro Haushalt für höchstens sechs Monate um bis zu 20 Stunden je Monat erhöht werden.
Zwei Fallbeispiele:
Beispiel 1: Alleinlebende Person
Die Summe der Freibeträge ergibt zusammen 1.594,19 € (Miete: 400,00 €; Betriebskosten: 148,40 €; Lebensunterhalt (dieser Freibetrag wird jährlich neu angepasst): 1.045,79 €).
Einkommen netto: 1.900,00 €
Mieteinnahmen: 300,00 €
Sonstige Einnahmen: 0,00 €
_____________________________________
Gesamteinnahmen: 2.200,00 €
– Freibeträge (s. oben): 1.594,19 €
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Bemessungsgrundlage: 605,81 €
In diesem Rechenbeispiel beträgt die Eigenleistung 18,17 Euro pro Stunde. Eine Pflegegeld beziehende Person zahlt zusätzlich 9 Euro, also gesamt 27,17 Euro pro Stunde. Die Mindesteigenleistung beträgt jedenfalls 30 Euro monatlich.
Beispiel 2: Ehepartner
Die Summe der Freibeträge ergibt zusammen 2.428,36 € (Miete: 800,00 €; Betriebskosten: 225,90 €; Lebensunterhalt (dieser Freibetrag wird jährlich neu angepasst): 1.402,46 €).
Einkommen netto: 2.200,00 €
Mieteinnahmen: 0,00 €
Sonstige Einnahmen: 0,00 €
_____________________________________
Gesamteinnahmen: 2.200,00 €
– Freibeträge (s. oben): 2.428,36 €
_____________________________________
Bemessungsgrundlage: 0,00 €
In diesem Rechenbeispiel beträgt die Eigenleistung 30 Euro pro Monat. Eine Pflegegeld beziehende Person zahlt zusätzlich 9 Euro pro Stunde.
* Diese Freibeträge werden jährlich neu angepasst (Stand 2025)
Wenn Sie bereits eine Dienstleistung bei uns in Anspruch nehmen beraten wir Sie natĂĽrlich gerne im Rahmen eines Einsatzes zum Thema Pflegegeld.
Andernfalls bitten wir Sie sich an Ihren Hausarzt oder die Pflegeberatung zu wenden.
Pflegeberatung des Landes Salzburg
Fischer-von-Erlach-StraĂźe 47
5020 Salzburg
Tel.: 0662 8042 – 3533
Fax: 0662 8042 – 3883
e-Mail: pflegeberatung[at]salzburg.gv.at
Hier finden Sie wichtige Adressen, Links und Telefonnummer, die Ihnen weiterhelfen können!
Pflegetelefon:
Beratung für Pflegende, österreichweit und kostenlos! Ein Angebot des Sozialministeriums.
Montag bis Freitag 8:00-16:00 Uhr
Tel.: 0800/20 16 22
E-Mail: pflegetelefon@bmask.gv.at
Seniorenberatung der Stadt Salzburg:
Die Seniorenberatung ist Ihr kompetente Ansprechpartner für alle Seniorenbelange
Hubert-Sattler-Gasse 7, 5024 Salzburg
Tel: +43 662 8072 3240
Fax: +43 662 8072 2069
E-Mail: seniorenberatung@stadt-salzburg.at
Öffentliche Einrichtungen und Ämter: gerade die Bürokratie in der Pflege und Betreuung benötigt viel Zeitaufwand und Geduld. Hier finden Sie die entsprechenden Informationen dazu:
- Amt der Landesregierungen Salzburg fĂĽr Gesundheit und Soziales
- Bundesministerium fĂĽr Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
- Plattform für pflegende Angehörige
- Amtshelfer fĂĽr Ă–sterreich
- help.gv.at
- Bundessozialamt
Finanzielle UnterstĂĽtzungen und andere wichtige Informationen
Patientenanwaltschaften in Österreich: viele Fragen ereignen sich über die rechtliche Situation. Die Patientenanwaltschaften in Österreich können Ihnen darüber Informationen geben.
Patientenvertretung
Michael-Pacher-StraĂźe 36, 5020 Salzburg (Erdgeschoss, links vom Haupteingang, barrierefrei)
5020 Salzburg
Tel.: 0662/ 80 42 2030
E-Mail: patientenvertretung@salzburg.gv.at
Homepage: www.salzburg.gv.at/themen/gesundheit/patientenvertretung
Angehörigenentlastung
- Einsatzdauer: mindestens 3 Stunden bis maximal 6 Stunden
- Unter gewissen Vorraussetzungen können pro Kalenderhalbjahr 6 bis 12 Sonderstunden (z.B. für Familienfeiern) in Anspruch genommen werden
- Buchbar pro Haushalt, Montag bis Samstag von 07:00 bis 22:00 Uhr (nicht buchbar an Sonn- und Feiertagen sowie 24.12. und 31.12.)
- Das Land Salzburg gewährt einen Kostenzuschuss von maximal 10 Stunden pro Monat und Haushalt, ab Pflegegeld der Stufe 5 können bis zu 20 Stunden pro Monat und Haushalt in Anspruch genommen werden.
- Pflege/Betreuung erfolgt durch nahe Angehörige im selben Haushalt
- Betreute Person erhält mindestens Pflegegeld der Stufe 3*
- ab 65 Jahren*
- Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gem. § 6 Abs. 3 S.SHG
- Betreute Person kann nicht länger als 3 Stunden alleine gelassen werden
* Ausnahme: die Leistung kann ab Pflegestufe 1 bzw. vor 65 Jahren bei diagnostizierter Demenz bzw. zerebraler Erkrankung (ärztliches Attest erforderlich) in Anspruch genommen werden.
Je in Anspruch genommener Stunde muss die pflegebedürftige Person 8,00 € Eigenleistung an den mobilen Dienst zahlen. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten für den mobilen Dienst trägt das Land Salzburg (Landeszuschuss). Ergänzend zu den in Anspruch genommenen Betreuungsstunden fallen für die pflegebedürftige Person aliquot Kosten für die Wegzeit (Anfahrt) an.
Beispiel:Â Montag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Einsatzdauer: 3 Stunden = 9,00 € * 3 = 27,00 €
Wegzeit (Anfahrt): 20 Minuten (fixer Wert je Einsatz) = 2,66 €
Eigenleistung für den Betreuungseinsatz: 24,00 € + 2,66 € = 29,66 €
Die Eigenleistung bezahlt die pflegebedĂĽrftige Person. Die restlichen Kosten fĂĽr den mobilen Dienst bezahlt das Land Salzburg (Landeszuschuss).
Alltagsassistenz
Die Dienstleistung der Alltagsassistenz richtet sich speziell an Personen, die ĂĽber ein geringes soziales Netzwerk verfĂĽgen, oft auf UnterstĂĽtzung angewiesen sind und Schwierigkeiten haben, sich im gesellschaftlichen Umfeld zurechtzufinden.
Ja, das ist möglich.