
FAQ zur Sozialen Arbeit
Ambulante Psychosoziale Rehabilitation
Die Betreuung richtet sich an:
- Personen mit psychischen BeeintrÀchtigungen, hirnorganischen Syndromen (z. B. SchÀdel-Hirn-Traumata) und AbhÀngigkeitserkrankungen
- Menschen aus stationĂ€ren Einrichtungen, Wohneinrichtungen der psychosozialen Versorgung sowie Personen in privaten Haushalten â auch ohne vorherigen stationĂ€ren Aufenthalt
Nicht zur Zielgruppe gehören Personen, bei denen vordergrĂŒndig eine AbhĂ€ngigkeitserkrankung besteht.
Die Betreuung erfolgt in der Wohnung der betreuten Person oder im Wohnumfeld sowie je nach individuellen BedĂŒrfnissen und Möglichkeiten an zuvor vereinbarten Orten.
Nach Zuweisung durch den Psychosozialen Dienst des Landes betrÀgt die Betreuungsdauer
- GrundsÀtzlich sechs Monate.
- In begrĂŒndeten FĂ€llen mit schwerer Problematik kann die Betreuung auf höchstens ein Jahr verlĂ€ngert werden.
- Eine einmalige VerlĂ€ngerung um weitere sechs Monate ist möglich, wenn aufgrund des MaĂnahmenverlaufs eine weitere Verbesserung der sozialen Eingliederung zu erwarten ist.
Maximale Betreuungsdauer:Â 18 Monate
Nach Zuweisung durch den Psychosozialen Dienst des Landes wird das BetreuungsausmaĂ individuell festgelegt. Durchschnittlich finden 1â2 Termine pro Woche statt.
FĂŒr Privatklient*innen wird das BetreuungsausmaĂ individuell abgestimmt, da die Kosten eigenstĂ€ndig ĂŒbernommen werden.
Das Leben verlĂ€uft nicht immer nach Plan, und manchmal bringen unerwartete Herausforderungen Menschen an ihre Grenzen. Genau hier setzt unsere ambulante Beratung und Betreuung an: Wir unterstĂŒtzen Sie in herausfordernden Lebenslagen und stĂ€rken Ihre SelbststĂ€ndigkeit im Alltag.
Unsere UnterstĂŒtzung umfasst verschiedene Lebensbereiche, darunter:
- Existenzsicherung
- Wohnversorgung
- Arbeit und BeschÀftigung
- Freizeitgestaltung
- Familie und soziale Beziehungen
- AlltagsbewÀltigung
- UnterstĂŒtzung bei Ămtern und Behörden
- Gesundheit und Wohlbefinden
- Teilhabe am kulturellen Leben
Unsere Leistungen im Ăberblick:
- Ambulante Beratung & Betreuung
- StĂ€rkung der eigenen Kompetenzen â Hilfe zur Selbsthilfe
- Training von Alltagsfertigkeiten & eigenstĂ€ndiger LebensfĂŒhrung
- Anleitung zur Freizeitgestaltung & Alltagsstrukturierung
- Sozialarbeiterische UnterstĂŒtzung bei speziellen Lebenslagen
- HerausfĂŒhren aus Einsamkeit & Isolation â Aufbau eines sozialen Netzwerks
- Vermittlung & Kontaktherstellung zu anderen Einrichtungen
Unsere Betreuer*innen verfĂŒgen ĂŒber eine Grundausbildung im psychosozialen Bereich. Dazu gehören unter anderem:
- Psycholog*innen
- Klinische- und Gesundheitspsycholog*innen
- Sozialarbeiter*innen
- PĂ€dagog*innen
Arbeitsintegration perConsult
In den RĂ€umlichkeiten der Volkshilfe Salzburg, Innsbrucker BundesstraĂe 40, 1. Stock.
Unsere Leistungen sind individuell auf Ihre BedĂŒrfnisse abgestimmt. Wir nehmen uns Zeit fĂŒr eine persönliche Beratung und unterstĂŒtzen Sie bestmöglich auf Ihrem Weg. Gemeinsam entwickeln wir eine realistische Perspektive unter BerĂŒcksichtigung Ihrer BerufswĂŒnsche und Kompetenzen.
Unser Angebot umfasst individuelle Beratung, Erfassung der Arbeitsbiografie, Bewerbungscoaching, Analyse und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Information und Vermittlung in passende Einrichtungen und Fördermöglichkeiten sowie Beratung und Vertretung im Rehageld- und Pensionsverfahren.
Projekt Kinderarmut abschaffen
Die Betreuung richtet sich an:
â Familien, welche von Armut betroffen sind (Berechnung nach ArmutsgefĂ€rdungsschwelle)
â Nicht zur Zielgruppe gehören Familien, welche mit Ihrem Haushaltseinkommen ĂŒber der erlaubten Einkommensgrenze liegen.
Die Beratung erfolgt in den RÀumlichkeiten der Volkshilfe Salzburg
â  Familien, welche von Armut betroffen sind (Berechnung nach ArmutsgefĂ€rdungsschwelle)
â zum Thema Gesundheit, Bildung, Bekleidung und Notsituationen – jeweils in Bezug auf das Kind oder die Kinder. Es können nur Rechnungen fĂŒr den Bedarf eines Kindes abgerechnet werden.
AK-HĂ€rtefall-Fond
Unser AK-Fond unterstĂŒtzt zum Thema Bildung, Gesundheit, Bekleidung sowie in Notsituationen mit Lebensmittelgutscheinen – jeweils in Bezug auf das Kind oder die Kinder. Es können nur Rechnungen fĂŒr den Bedarf eines Kindes abgerechnet werden.
âWer kann einen Antrag stellen?â
â
Voraussetzung fĂŒr die Antragstellung ist eine Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer Salzburg einer Person im gemeinsamen Haushalt â entweder aktuell oder in der Vergangenheit. Die Kammerzugehörigkeit muss mindestens 6 Monate bestehen oder bestanden haben. Auch eine Lehrzeit wird als Kammerzugehörigkeit angerechnet.
âWie oft können Familien AntrĂ€ge stellen?â
â
Familien können einmal pro Jahr einen Antrag stellen.
â AntrĂ€ge werden pro Familie gerechnet, nicht pro Kind
Kinderarmut-Fonds
Welche Fonds gibt es?
Lernen.Möglich.Machen
Dieser Fonds unterstĂŒtzt schulbezogene Ausgaben, etwa fĂŒr Nachhilfe und auĂerschulische Bildung, Kompetenzförderung, besonderen Lernförderbedarf, technische Ausstattung wie Laptops und vielen mehr.
Kinder.Gesundheit.Sichern
Hier werden Ausgaben im Bereich Gesundheit, dazu gehören etwa Heilbehelfe, ortopĂ€dische Behelfe, Ergo-, Logo- und andere Therapien, sowie Erholung und StĂ€rkung der psychischen Gesundheit unterstĂŒtzt.
âWie oft können Familien AntrĂ€ge stellen?â
â
Familien können zweimal pro Jahr bei beiden Fonds einen Antrag stellen.
â AntrĂ€ge werden pro Familie gerechnet, nicht pro Kind
Rechnungen zu den geförderten Themen, die ein in dem Haushalt lebendes Kind oder Kinder betreffen.
- Lohnzettel
- Sozialhilfe-Bescheide
- Familienbeihilfen Bescheid/Kontoauszug der letzten 3 Monate
- AMS/ ĂGK/ PVA/etc. Bescheide
- Offizielle Vereinbarungen/Kontodatenauszug der letzten 3 Monate fĂŒr Alimente
- Nachweis LehrlingsentschÀdigung
- Wohnbeihilfe
- Bei SelbststÀndigkeit: aktueller Einkommenssteuerbescheid