Wettkampfbestimmungen und Organisationsrichtlinien
Volkshilfe Charity-Bergzeit-Fahren – Tour de Chance 2026
Mit der Anmeldung zum Volkshilfe Charity-Bergzeit-Fahren im Rahmen der Tour de Chance am 6. Juni 2026 erklärst du (= der/die Teilnehmer/in) dein Einverständnis mit den hier aufgelisteten Wettkampfbestimmungen und Organisationsrichtlinien:
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Du bestätigst, dass ärztlicherseits keine Einwände gegen deine Teilnahme bestehen und dein Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen des Wettkampfes entsprechen. Du bist über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätigst ausdrücklich, auf eigene Verantwortung und Risiko an der Veranstaltung teilzunehmen.
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Du versicherst gleichzeitig, dass keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter, dessen Mitarbeiter sowie Vereine, alle betroffenen Gemeinden und sonstige Personen und Körperschaften gestellt werden, soweit nicht Haftpflicht-Versicherungsansprüche bestehen.
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Es sind keinerlei Regressansprüche bei höherer Gewalt, Verlegung, Streckenverkürzung oder Ausfall möglich.
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Nach Anmeldung besteht kein Rücktrittsrecht. Eine Stornierung deiner Anmeldung ist nicht möglich, das Startgeld kann nicht zurückgezahlt werden. Ausgenommen ist die Nichtannahme der Meldung durch den Veranstalter.
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Die Starterinformation im Starterkuvert ist von jedem Teilnehmer genau durchzulesen. Weiters sind alle Durchsagen vor, während und nach dem Rennen und die dort gegebenen Verhaltensmaßregeln zu befolgen.
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Dir ist bewusst, dass während der gesamten Veranstaltung die österreichische Straßenverkehrsordnung (STVO) einzuhalten ist.
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Es besteht Helmpflicht.
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Die Eventstrecke ist für den Autoverkehr gesperrt. Es können sich jedoch Fahrzeuge des Organisationskomitees, von Einsatzorganisationen, Anreinern oder der Presse auf der Strecke befinden. Außerdem ist mit talwärts fahrenden Radfahrern zu rechnen. Es gilt auf der gesamten Rennstrecke Rechtsfahrpflicht!
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Den Anweisungen der Funktionäre und Ärzte ist Folge zu leisten.
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Du erklärst dich mit einer evtl. medizinischen Behandlung einverstanden.
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Es sind keine E-Bikes zugelassen, Teilnehmer*innen mit einem E-Bike werden auf der Stelle disqualifiziert und aus dem Rennen genommen. In diesem Fall wird das Nenngeld nicht retourniert.
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Fahrräder mit Triathlon-Lenkern oder anderen Lenkeraufsätzen sind nicht erlaubt.
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Drogen und Doping sind verboten (unangemeldete Kontrollen sind möglich).
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Du verfügst über eine bei einer in Österreich zugelassenen Versicherungsanstalt abgeschlossene Individualversicherung, die die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden sowie eine angemessene Krankenversicherung für solche Veranstaltungen umfasst.
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Die Teilnahme am Volkshilfe Charity-Bergzeit-Fahren endet für jeden mit dem Verlassen des Zielgeländes sowie mit der vorzeitigen Aufgabe des Rennens.
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Du erklärst dich damit einverstanden, dass die von dir übermittelten Daten erfasst und unter anderem für Rundschreiben und der Zusendung von Ausschreibungen und Werbung verwendet werden. Es gilt das jederzeitige Widerrufsrecht.
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Deine persönlichen Daten werden mit der Anmeldung an unsere Zeitmanagementfirma Datasport in der Schweiz übermittelt. Sowohl der Veranstalter als auch die angeführten Partnerfirmen garantieren, dass diese Daten nicht an andere Dritte weitergegeben werden. Auf den Start- und Ergebnislisten werden lediglich dein Name, Jahrgang, Nation und ggf. dein Team veröffentlicht.
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Beim Volkshilfe Charity-Bergzeit-Fahren werden Foto- und Filmaufnahmen gemacht. Dieses Material wird zur Darstellung unserer Aktivitäten im Online- (Website, Social Media) und Printbereich (Pressearbeit, Folder etc.) veröffentlicht. Bitte informiere uns, wenn wir Bildmaterial von dir nicht veröffentlichen dürfen: verein@volkshilfe-salzburg.at
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Vor der Teilnahme hat man sich mit der Rennstrecke, den Einrichtungen, der Ausrüstung und den zur Veranstaltung gehörenden Gebieten vertraut zu machen. Solltest du zu der Auffassung gelangen, dass ein Sicherheitsrisiko besteht, ist die Rennleitung unverzüglich im Vorfeld darauf aufmerksam zu machen.
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Bei minderjährigen Teilnehmer*innen bestätigt der Erziehungsberechtigte durch die Anmeldung die Wettkampfbestimmungen & Organisationsrichtlinien. Die Startunterlagen werden minderjährigen Personen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten / einer volljährigen Vertretungsperson ausgegeben.
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Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen der Anmeldung (=Vertrag) bzw. der Wettkampfbedingungen und Organisationsrichtlinien unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.