FAQ Mobile Pflege & Betreuung
Welche Kosten werden übernommen?
Das Land Salzburg fördert mittels Zuschuss Haushaltshilfen und Hauskrankenpflege.
Eine Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege sind von der Kundin oder dem Kunden aus dem Einkommen und Pflegegeld zu bezahlen. Kann jemand die Kosten der Betreuung bzw. Pflege nicht zur Gänze selbst finanzieren, gewährt das Land Salzburg einkommensabhängig einen Zuschuss, der unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt wird:
Die Kosten für Betreuung und Pflege werden durch einen Zuschuss des Landes verringert. Der Kostenzuschuss zur Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege hängt von der Höhe der Eigenleistung (Selbstbehalt) ab. Die Eigenleistung errechnet sich aus dem Einkommen und Pflegegeldbezug. Das zuschussrelevante Einkommen ergibt sich aus den eigenen Mitteln (ohne Pflegegeld) bazüglich Freibeträge (wie Miete und Betriebskosten). Das ergibt die sogenannte Bemessungsgrundlage.
Die Eigenleistung pro Stunde beträgt bis 218,00 € 2,5% der Bemessungsgrundlage, ab diesem Betrag 3,0 % der Bemessungsgrundlage.
Mindesteigenleistung
Die Eigenleistung beträgt jedenfalls pro Monat:
Höchsteigenleistung
Die maximale Eigenleistung beträgt werktags pro Stunde (2020):
Pro Einsatz wird eine Wegzeit von 20 Minuten verrechnet.
Der Landeszuschuss für häusliche Betreuung und Pflege wird für maximal 100 Stunden pro Monat und Haushalt geleistet.
Zwei Fallbeispiele:
Beispiel 1: Alleinlebende Person
Die Summe der Freibeträge ergibt zusammen 1.341,91 € (Miete: 400,00 €; Betriebskosten: 148,40 €; Lebensunterhalt (dieser Freibetrag wird jährlich neu angepasst): 793,51 €).
Einkommen netto: 1.100,00 €
Mieteinnahmen: 300,00 €
Sonstige Einnahmen: 0,00 €
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Gesamteinnahmen: 1.400,00 €
- Freibeträge (s. oben): 1.341,91 €
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Bemessungsgrundlage: 58,09 €
In diesem Rechenbeispiel berägt die Eigenleistung 1,45 € pro Stunde (2,5% der Bemessungsgrundlage, da diese unter 218,00 € liegt). Eine Pflegegeld beziehende Person zahlt zusätlich 7,00 €, also gesamt 8,45 € pro Stunde. Die Mindesteigenleistung beträgt in jedem Fall 30,00 € monatlich.
Beispiel 2: Ehepartner
Die Summe der Freibeträge ergibt zusammen 1.790,02 € (Miete: 500,00 €; Betriebskosten: 225,90 €; Lebensunterhalt (dieser Freibetrag wird jährlich neu angepasst): 1.064,12 €).
Einkommen netto: 1.600,00 €
Mieteinnahmen: 0,00 €
Sonstige Einnahmen: 300,00 €
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Gesamteinnahmen: 1.900,00 €
- Freibeträge (s. oben): 1.790,02 €
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Bemessungsgrundlage: 109,98 €
In diesem Rechenbeispiel berägt die Eigenleistung 2,75 € pro Stunde (2,5% der Bemessungsgrundlage, da diese unter 218,00 € liegt). Eine Pflegegeld beziehende Person zahlt zusätlich 7,00 €, also gesamt 9,75 € pro Stunde. Die Mindesteigenleistung beträgt in jedem Fall 30,00 € monatlich.
Wo erhalte ich Beratung und Informationen zum Pflegegeld - mit und ohne Inanspruchnahme einer Dienstleistung
Wenn Sie bereits eine Dienstleistung bei uns in Anspruch nehmen beraten wir Sie natürlich gerne im Rahmen eines Einsatzes zum Thema Pflegegeld.
Andernfalls bitten wir Sie sich an Ihren Hausarzt oder die Pflegeberatung zu wenden.
Pflegeberatung des Landes Salzburg
Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 6. Stock
5020 Salzburg
Tel.: 0662 8042 - 3533
Fax: 0662 8042 - 3883
e-Mail: pflegeberatung@salzburg.gv.at
Bei welchen Behörden erhalte ich zusätzliche Informationen?
Hier finden Sie wichtige Adressen, Links und Telefonnummer, die Ihnen weiterhelfen können!
Amt der Landesregierungen Salzburg für Gesundheit und Soziales
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Plattform für pflegende Angehörige
Amtshelfer für Österreich
help.gv.at
Bundessozialamt
Finanzielle Unterstützungen und andere wichtige Informationen
Wie kann ich mich für eine Wohnung bewerben/anmelden?
Die Wohnungsvergabe läuft über die jeweilige Hausverwaltung. Gerne leiten wir Ihre Anfrage an die entsprechende Stelle weiter, damit diese mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann.
Bitte melden Sie sich hierfür bei Herrn Robert Totter:
Tel.: 0662 42 39 39 - 26
E-Mail: robert.totter@volkshilfe-salzburg.at
Wann und wie oft kann der Dienst in Anspruch genommen werden?
Welche Voraussetzungen gelten um finanzielle Unterstützung für den Dienst in Anspruch nehmen zu können?
* Ausnahme: die Leistung kann ab Pflegestufe 1 bzw. vor 65 Jahren bei diagnostizierter Demenz bzw. zerebraler Erkrankung (ärztliches Attest erforderlich) in Anspruch genommen werden.
Wie hoch ist die Eigenleistung?
Je in Anspruch genommener Stunde muss die pflegebedürftige Person 8,00 € Eigenleistung an den mobilen Dienst zahlen. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten für den mobilen Dienst trägt das Land Salzburg (Landeszuschuss). Ergänzend zu den in Anspruch genommenen Betreuungsstunden fallen für die pflegebedürftige Person aliquot Kosten für die Wegzeit (Anfahrt) an.
Beispiel: Montag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Einsatzdauer: 3 Stunden = 8,00 € * 3 = 24,00 €
Wegzeit (Anfahrt): 20 Minuten (fixer Wert je Einsatz) = 2,66 €
Eigenleistung für den Betreuungseinsatz: 24,00 € + 2,66 € = 26,66 €
Die Eigenleistung bezahlt die pflegebedürftige Person. Die restlichen Kosten für den mobilen Dienst bezahlt das Land Salzburg (Landeszuschuss).
Wer kann die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Die Dienstleistung der Freizeitassistenz richtet sich an Menschen mit psychischen, kognitiven, körperlichen und mehrfachen Behinderungen, die in privaten Haushalten leben.
Kann man als Bewohner*in einer Betreuungseinrichtung an der Freizeitassistenz teil nehmen?
Ja, das kann man. Allerdings erhält man keine Förderung vom Land und muss somit die Kosten für diese Dienstleistung selbst tragen. Gerne können Sie uns kontaktieren um eine Preisauskunft zu erhalten.
Entstehen Kosten bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung?
Die Freizeitassistenz wird den Kund*innen kostenfrei angeboten. Allerdings sind Eintrittskarten und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit Aktivitäten selbst zu zahlen.